Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz in den bayerischen Kommunen

 

In dieser Themenkarte wird der Hebesatz der Gewerbesteuer der Gemeinden für die Jahre 2010 und 2011 sowie die Veränderung zwischen den beiden Jahrenin Bayern dargestellt.

Dieser Hebesatz ist kein fester Wert für alle Gemeinden, sondern wird von jeder Gemeinde selbst festgesetzt und erhoben. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten originären Einnahmequellen der Kommunen, die sie zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben benötigen. Der Bund und die Länder werden durch eine Umlage an der Gewerbesteuer beteiligt.

 

Hebesatz der Grundsteuer B  in den bayerischen Kommunen

 

In dieser Themenkarte wird der Hebesatz der Grundsteuer B der Gemeinden in Bayern für die Jahre 2010 und 2011 sowie die Veränderung zwischen den beiden Jahren dargestellt.

Dieser Hebesatz ist kein fester Wert für alle Gemeinden, sondern wird von jeder Gemeinde selbst festgesetzt und erhoben. Der Grundsteuer unterliegt der im Inland liegende Grundbesitz. Dabei unterscheidet das Grundsteuergesetz zwei Arten:

  • die "Grundsteuer A" für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen und
  • die "Grundsteuer B" für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke.

 

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung