Brandschutz für gewerbliche Bauten

Brandschutz für gewerbliche Bauten
Brandschutz ist Pflicht für jeden Bauherren. Nach Schätzungen entfallen auf den vorbeugenden Brandschutz ein Viertel der Investitionen. Je früher der Brandschutz in den Focus rückt, umso günstiger lässt sich ein Bau planen und umsetzen. Eine IHK-Broschüre informiert.
 
In Deutschland entstehen jährlich Schäden in Höhe von 3,4 Milliarden in Folge von Gebäudebränden - Tendenz steigend. Die Versicherungen bezahlen den Schaden jedoch nur, wenn alle Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt wurden.
 
Zum vorbeugenden Brandschutz gehören:
  • Baulicher Brandschutz (z. B. Baustoffe, Fluchtwege, Rettungswege)
  • Betriebstechnischer Brandschutz (z.B. Brandmeldeanlagen, Alarmanlage, Feuerlöscher)
  • Betriebsorganisatorischer Brandschutz (z.B. Unterweisungen, Brandschutzordnung, Betriebs- und Werksfeuerwehr)
 
Für den Brandschutz ist immer der Bauherr verantwortlich. Er kann sich in der Regel auf den Bestandsschutz berufen, wenn ein Gebäude genehmigt und nach den Vorgaben der Genehmigung errichtet wurden.
 
Wichtig: Eine brandschutztechnische Nachrüstung kann trotzdem verlangt werden, wenn dies zur Abwehr erheblicher Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist.
 
Grundsätzlich müssen Brandschutzmaßnahmen sorgfältig dokumentiert werden.
 
Die Broschüre "Vorbeugender Brandschutz - Die 10 wichtigsten Aspekte für gewerbliche Bauherren" finden Sie unten stehend zum Download.