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Hebesatz der Grundsteuer B

Hebesatz der Grundsteuer B 2010 in den bayerischen Kommunen

 

In dieser Themenkarte wird der Hebesatz der Grundsteuer B der Gemeinden in Bayern dargestellt.

Dieser Hebesatz ist kein fester Wert für alle Gemeinden, sondern wird von jeder Gemeinde selbst festgesetzt und erhoben. Der Grundsteuer unterliegt der im Inland liegende Grundbesitz. Dabei unterscheidet das Grundsteuergesetz zwei Arten:

  • die "Grundsteuer A" für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen und
  • die "Grundsteuer B" für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke.

 

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung