IHK-Erfolg bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM)
Im "Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie Änderungen steuerlicher Vorschriften", das am 8. April 2010 veröffentlicht wurde (BGBl I 2010, S. 386 ff.), wurden die Anregungen der IHK für München und Oberbayern bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM) im Umsatzsteuerrecht, die vom DIHK aufgegriffen und in einer Stellungnahme zusammen mit dem ZDH und der BStBK dem Gesetzgeber vorgelegt wurden, vollumfassend aufgenommen. Damit wurde ein noch stärkerer Bürokratieaufbau verhindert und der Spielraum der EU-Vorgaben zugunsten der Unternehmer maximal genutzt!
Folgende Vorschläge wurden u. a. übernommen:
EU-Dienstleistungen:
Quartalsweise Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
-> 2 Meldungen eingespart, da vorher monatlich im Gespräch war.
EU-Lieferungen:
Quartalsweise Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
- bis Ende 2011 bis 100.000 Euro
- ab 2012 bis 50.000 Euro
-> Maximaler Spielraum der EU-Vorgabe durchgesetzt
Zudem für EU-Lieferungen und EU-Dienstleistungen:
Abgabefrist für die Zusammenfassende Meldung auf den 25. des Folgemonats
-> im Gepräch waren vorher viel kürzere Fristen (der 10.-20. des Folgemonats).
Nebenstehend finden Sie eine Übersicht, Stellungnahmen und die derzeit vorhandenen Unterlagen zum verabschiedeten Gesetz.




